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Copyrights 2001

 

Menschenwürde und Völkerrecht. Mensch, Gerechtigkeit, Frieden.

 

 

I. Der Mensch und seine Würde

 

Der Begriff der Menschenwürde ist Teil zahlreicher völkerrechtsrelevanter internationaler Dokumente. Es fehlte aber bislang eine ausführliche Untersuchung dieses Begriffes, die nicht bewußt oder unbewußt ein Vorverständnis von Würde zugrundelegt, von dem sie dann ausgeht.

 

Der Begriff der Menschenwürde kann nicht verstanden werden ohne ein Verständnis der verschiedenen Menschenbilder, die schon vom Begriff her Anknüpfungspunkte für die Menschenwürde sind. Die Untersuchung zeigt: alle menschlichen Züge, die die Menschenbilder durch die Jahrhunderte  zeigen (“der Mensch als Ruhm und Abscheu des Universums”, Pascal; der Mensch als “bloße Konvention”, z. B. tibet. Buddhismus), lassen sich als Facetten des einen menschlichen Wesens begreifen. 

 

Die Untersuchung zeigt die Menschenwürde in Wechselbeziehung mit den Menschenrechten, die ihr entspringen, durch die sie aber auch gleichzeitig gebildet wird.

 

Eine Analyse der Einzelrechte ergibt, daß sich diese auf die Aspekte der Freiheit oder der Gleichheit zurückführen lassen. Die Gleichheit tritt dabei auf die Seite der Freiheit (Gleichheit in Freiheit).

 

Dies in Verbindung mit Folgerungen aus dem Verständnis vom Menschen ergibt, daß der Kern der Menschenwürde in der “Authentizität”, der Freiheit zum eigenen Sein besteht. Dies bedeutet, ihre Gestalt in der äußeren Welt kann sich nicht nur von Kultur zu Kultur, sondern auch von Mensch zu Mensch unterscheiden. Dies stellt erhebliche, aber nicht unerfüllbare Anforderungen an die Erkenntnisfähigkeit der Rechtsanwender. Inhaltlich führt diese Ansicht zu keinen Problemen, da nicht nur die die Menschenwürde betreffenden Normen, sondern alle Normen in praktischer Konkordanz auszulegen sind. Die Freiheit ist daher Freiheit, soweit die übrigen Normen diese nicht einschränken, die einschränkenden Normen aber sind wiederum im Lichte der Menschenwürde auszulegen.

 

 

II. Menschenwürde, Gerechtigkeit und Frieden

 

Bereits die Präambel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zeigt die Verbindung zwischen Würde, Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden, die freilich in Normen und Literatur zuvor nicht tiefergehend untersucht wurde.

 

Es handelt sich um wesentliche Ziele des Völkerrechts. Die Menschenwürde erscheint dabei als auf den Menschen bezogene Form der Gerechtigkeit. Sie führt, wird sie rechtlich beachtet und unter Beachtung des Rechts in Übereinstimmung mit dem eigenen Sein gelebt, zum Frieden. (Gedanke: Freiheit zum eigenen Sein erfordert Erkenntnis des eigenen Seins, sich selbst zu erkennen heißt, bewußt zu werden, bewußt zu werden heißt, wie sich aus der Psychologie C. G. Jungs ergibt, keine Vorurteile und falschen Bilder mehr auf andere zu projezieren, womit ein wesentlicher Konfliktfaktor zwischen den Staaten, die auf den Menschen basieren, entfällt).

 

 

Wenn Sie mehr lesen möchten, können Sie dies hier und dann natürlich in der im folgenden genannten Arbeit tun:

 

 

 

 

André Marhaun

Menschenwürde und Völkerrecht. Mensch, Gerechtigkeit, Frieden. Tübingen: Medien Verlag Köhler 2001. 431 Seiten. 60, 83 DM.

ISBN 3-932694-96-1

 

Derzeit möglicherweise im Buchhandel vergriffen, aber eventuell noch beim Autor erhältlich. Fragen Sie einfach nach!