Literatur Deutsch
|
|
Menschenwürde und Völkerrecht. Mensch,
Gerechtigkeit, Frieden. I. Der Mensch und seine Würde Der Begriff der Menschenwürde ist Teil
zahlreicher völkerrechtsrelevanter internationaler
Dokumente. Es fehlte aber bislang eine ausführliche
Untersuchung dieses Begriffes, die nicht bewußt oder
unbewußt ein Vorverständnis von Würde zugrundelegt,
von dem sie dann ausgeht. Der Begriff der Menschenwürde kann nicht
verstanden werden ohne ein Verständnis der
verschiedenen Menschenbilder, die schon vom Begriff
her Anknüpfungspunkte für die Menschenwürde sind. Die
Untersuchung zeigt: alle menschlichen Züge, die die
Menschenbilder durch die Jahrhunderte
zeigen (“der Mensch als Ruhm und Abscheu des
Universums”, Pascal; der Mensch als “bloße
Konvention”, z. B. tibet. Buddhismus), lassen sich als
Facetten des einen menschlichen Wesens begreifen. Die Untersuchung zeigt die Menschenwürde
in Wechselbeziehung mit den Menschenrechten, die ihr
entspringen, durch die sie aber auch gleichzeitig
gebildet wird. Eine Analyse der Einzelrechte ergibt,
daß sich diese auf die Aspekte der Freiheit oder der
Gleichheit zurückführen lassen. Die Gleichheit tritt
dabei auf die Seite der Freiheit (Gleichheit in
Freiheit). Dies in Verbindung mit Folgerungen aus
dem Verständnis vom Menschen ergibt, daß der Kern der
Menschenwürde in der “Authentizität”, der Freiheit
zum eigenen Sein besteht. Dies
bedeutet, ihre Gestalt in der äußeren Welt kann sich
nicht nur von Kultur zu Kultur, sondern auch von
Mensch zu Mensch unterscheiden. Dies stellt
erhebliche, aber nicht unerfüllbare Anforderungen an
die Erkenntnisfähigkeit der Rechtsanwender. Inhaltlich
führt diese Ansicht zu keinen Problemen, da nicht nur
die die Menschenwürde betreffenden Normen, sondern
alle Normen in praktischer Konkordanz auszulegen sind.
Die Freiheit ist daher Freiheit, soweit die übrigen
Normen diese nicht einschränken, die einschränkenden
Normen aber sind wiederum im Lichte der Menschenwürde
auszulegen. II. Menschenwürde, Gerechtigkeit und
Frieden Bereits die Präambel der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte zeigt die Verbindung
zwischen Würde, Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden,
die freilich in Normen und Literatur zuvor nicht
tiefergehend untersucht wurde. Es handelt sich um wesentliche Ziele des
Völkerrechts. Die Menschenwürde erscheint dabei als
auf den Menschen bezogene Form der Gerechtigkeit. Sie
führt, wird sie rechtlich beachtet und unter Beachtung
des Rechts in Übereinstimmung mit dem eigenen Sein
gelebt, zum Frieden. (Gedanke: Freiheit zum eigenen
Sein erfordert Erkenntnis des eigenen Seins, sich
selbst zu erkennen heißt, bewußt zu werden, bewußt zu
werden heißt, wie sich aus der Psychologie C. G. Jungs
ergibt, keine Vorurteile und falschen Bilder mehr auf
andere zu projezieren, womit ein wesentlicher
Konfliktfaktor zwischen den Staaten, die auf den
Menschen basieren, entfällt). Wenn Sie mehr lesen möchten, können Sie dies hier und dann natürlich in der im folgenden genannten Arbeit tun:
|